Stand 01.03.23
Mit Wirkung zum 1. März 2023 wurde die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (17. BaylfSMV) komplett aufgehoben: Link zur Verkündung. Damit fallen alle Corona-Regeln Bayerns weg, d.h. alle Beschränkungen für Corona-Positive wie Maskenpflichten, Betretungs- und Tätigkeitsverbote laufen aus, der Bußgeldkatalog wird abgeschafft und kommunale Testzentren schließen zum 1. März 2023. Nur letzte Bundesvorgaben bleiben noch:
Vorerst gültig bleibt im Infektionsschutzgesetz des Bundes noch die FFP2-Maskenplicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher in Arztpraxen und Tageskliniken. Die Testpflicht für Besucher und Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen wurde jedoch abgeschafft. Diese Regelungen gelten noch bis 7. April.
Stand 23.01.23
Bundesweite Corona-Regeln gelten vorerst bis 7. April. Neben den bayerischen Regelungen gelten weiterhin Vorgaben des Bundes: Das Infektionsschutzgesetz schreibt bis 7. April FFP2-Maskenpflicht in Pflegeheimen und Krankenhäusern vor – sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen.
Stand 06.12.22
Im öffentlichen Nahverkehr ÖPNV entfällt die Maskenpflicht ab Samstag, 10.12.2022 https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/
In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs (z.B. in den ICE- und IC-Zügen der Deutschen Bahn) hingegen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Stand 22.11.22
Laut Bundesgesundheitsministerium wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres auslaufen.
Stand 16.11.2022
Die Corona Isolationspflicht Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation) wird ersetzt durch die Allgemeinverfügung Corona-Schutzmaßnahmen https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/11/av-corona-schutzmassnahmen_konsolidiert_161122.pdf
Stand 15.11.2022
Hier der Link zur 17. BayIfSMV (Erstfassung vom 30.09.2022, aktuell gültig vom 10.12.2022-17.02.2023) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_17
Diese ist sehr übersichtlich und besteht vorwiegend auf freiwilligen Empfehlungen.
Präsenzunterrichte im ZfN sind weiterhin ohne Einschränkungen (keine Maske, keine Tests, keine Abstandsregeln) möglich.
Es wird nach der aktuellen Gesetzeslage keine Schulschließungen, auch keine 2G oder 3G- Regelungen mehr geben.
Weitere Maßnahmen können per Landtags-Beschluss verordnet werden, wenn eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur besteht.
Sollte dieser Fall eintreten, informieren wir Sie über die Neuregelungen unverzüglich an dieser Stelle.
Infos zur Masern- und COVID-Impfpflicht
Infos zur neuen Impfpflicht
Update vom 22.11.22:
Am 22.11.22 verkündet ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Ende des Jahres ausläuft.
Am 16.02.22 hat das Bundesgesundheitsministerium zu offenen Fragen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht Stellung genommen (Update 22.03.22):
FAQs zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Stand 22.03.22
Für alle als Selbständige tätigen Heilpraktiker*innen und sonstige selbständig therapeutisch tätigen Einzelpersonen ist hier besonders Unterpunkt 23 interessant.
Hier die entsprechenden Gesetzestexte:
§ 20a Immunitätsnachweis gegen COVID-19
hier geht es um die einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Anm. zu Abs. 8: hier geht es um die Masern-Impfpflicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html