Wer beabsichtigt Psychotherapie auszuüben, hat die Möglichkeit sich beim Gesundheitsamt für die Erlaubnis der Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" überprüfen zu lassen, um damit eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz zur Ausübung der Psychotherapie zu erhalten.
Amtsarztprüfung zur eingeschränkten HP-Psych.-Erlaubnis (kleiner HP")
Vermittlung und Zusammenfassung des gesamten prüfungsrelevanten Stoffes: