Stand Mi 13.04.2022
Seit Mittwoch, 13. April 2022, gilt in Bayern eine neue Allgemeinverfügung Isolation (AV Isolation).
Die Isolationspflicht nach einem positiven Corona-Test bleibt bestehen, wird jedoch auf fünf Tage verkürzt.
Voraussetzung ist, dass die Infizierten seit 48 Stunden keine akuten COVID-19-Symptome mehr aufweisen.
Bei anhaltenden Beschwerden muss die Isolation fortgesetzt werden, bis eine 48-stündige Symptomfreiheit erreicht wird – maximal aber 10 Tage.
Für enge Kontaktpersonen entfällt die Quarantäne vollständig.
Beschäftigte in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen, unterliegen auch nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot
und benötigen ein negatives Testergebnis, um ihre Arbeit wieder aufnehmen zu können.
Stand Mo 02.05.22
Seit So 03.04.2022 sind in Bayern nahezu alle Corona-Einschränkungen aufgehoben worden.
Daher entfallen für alle Veranstaltungen die 3G-Zugangsregel und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Kontaktbeschränkungen und Abstandspflichten werden ebenfalls gestrichen. Unser bisheriges Hygienekonzept ist somit obsolet. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen und auch das Einhalten des Mindestabstands wird noch empfohlen (ist also freiwillig), aber nicht mehr vorgeschrieben.
Der Besuch all unserer Veranstaltungen ist somit wieder ohne Einschränkung erlaubt!
Wir bitten Sie jedoch angesichts hoher Inzidenzen freiwillig weiterhin
• in Innenräumen (FFP2-)Maske zu tragen, wenn der Mindestabstand unterschritten wird
• Abstand zu halten,
• regelmäßig zu lüften,
• auf Handhygiene zu achten,
• bei Corona-Symptomen bitte zuhause bleiben oder sich testen lassen
Diese Regelung gilt bis einschließlich 28. Mai 2022
Beachten Sie bitte auch immer die aktuellen Regelungen der Stadt München:
Tagesaktuelle Informationen der Stadt München zum Corona-Virus
Infos zur Masern- und COVID-Impfpflicht